Es ist zwar allgemein bekannt, daß die unternehmerische Gründergeneration der Bundesrepublik aus biologischen Gründen in den nächsten Jahren abtreten wird. Die Bereitschaft dieser Unternehmer,
sich darauf vorzubereiten, ist aber erstaunlich gering.
Unternehmensnachfolgen, egal ob es um es um Einzelunternehmen oder GmbH-Anteile handelt, erfordern zwingend eine umfassende Berücksichtigung der persönlichen, betrieblichen und steuerlichen
Rahmenbedingungen. Eine Nachfolgeregelung "von der Stange" gibt es nicht. Hierbei überlappen sich betriebswirtschaftliche, erbrechtliche, erbschaftsteuerrechtliche und nicht zuletzt Fragen der
individuellen Lebensplanung. Vor allem wegen der sich im ständigen Fluss befindenden steuerlichen Prämissen einer Nachfolgeregelung, kann nur dringend angeraten werden, Nachfolgeregelungen frühzeitig
zu klären.
Bei Unternehmern, die das 50. Lebensjahr überschritten haben, ist dies zudem erforderlich, da die Banken - Stichwort: Basel II - künftig das Bestehen
einer Nachfolgeregelung, zunehmend als einen Baustein der Unternehmensbewertung ansehen werden.
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