Lohn- und Einkommensteuer zusammen machen rund 40 % des Steueraufkommens in der Bundesrepublik aus. Schon dies zeigt die Bedeutung dieser Steuer und macht die Begehrlichkeit des Fiskus
deutlich.
Das Einkommensteuerrecht ist gekennzeichnet von ständigen Änderungen und "Reformen". Die Fülle der Gesetzesänderungen hat die Einkommensteuer mittlerweile auch für Fachleute fast unüberschaubar
gemacht. Nur die Tendenz ist klar: Bei jeder Änderung steht der fiskalische Gesichtspunkt, sprich: Erhöhung der Steuer, im Vordergrund.
Stichworte: z.B. Verlängerung der "Spekulationsfristen" bei Wertpapieren und Immobilien oder Beschränkungen beim "Gewerblichen Grundstückshandel".
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