Unternehmen geht es wie Menschen: Sie sind von Krankheit und Tod nicht verschont. Die "Symptome" - Liquiditätsschwierigkeiten oft durch Zahlungsverzug der Kunden, erste Mahnbescheide, Rücklastschriften und die auf Distanz gehende Hausbank - müssen als Alarmzeichen gewertet werden. Um den Tod des Unternehmens abzuwenden, ist ein frühzeitiges Gegensteuern erforderlich. Die Ursachen der "Krankheit" müssen erkannt und beseitigt werden. Oftmals sind Finanzierungen, die nicht optimal an das Unternehmen angepaßt sind, die Ursache. Das Festhalten an einer Hausbank, die ihre Geschäftspolitik geändert hat, hat schon manches Unternehmen in die Insolvenz getrieben.
Auch die Insolvenz ist, anders als zu Zeiten der Konkursordnung, noch nicht unabdingbar das Ende des Unternehmens.
Wenn aber alle Hilfe bei einem Unternehmen zu spät kommt, ist vor allem der Selbstschutz des Unternehmers gefragt. Ihn vor etwaigen Haftungen und sonstigen Konsequenzen zu bewahren,
ist eine wesentliche Aufgabe der anwaltlichen Krisenberatung. Das Instrumentarium der sich hierbei bietenden Möglichkeiten optimal einzusetzen, verstehen wir als ultima ratio der Krisenberatung.
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