Von der gesamten weltweit veröffentlichten steuerlichen Fachliteratur, sind ca. 60 % auf Deutsch erschienen. Wer jemals dem deutschen Fiskus eine Einkommensteuererklärung eingereicht hat,
versteht, warum dies so ist.
Einem in der Bundesfinanzverwaltung kursierenden Gerücht zufolge, kann man es mit umfassender Kenntnis des § 15 a Abs. 1 2. Halbsatz des Einkommensteuergesetzes, bis zum Ministerialrat bringen.
Mit einem Wort: Das deutsche Steuerrecht ist unüberschaubar und extrem komplex und kompliziert. Es ist eine gesetzgeberische Dauerbaustelle bei der jede Regierung meint, ihre Vorstellungen von
steuerlicher Gerechtigkeit verwirklichen zu müssen.
Auf eines konnte man sich bislang bei allen "Steuerreformen" verlassen: Hinterher war das Steuerrecht noch komplizierter und der Fiskus hatte noch mehr Geld in der Tasche. Die Steuererklärung "auf
dem Bierdeckel" wird wohl ewig ein Wunschtraum bleiben.
Die Unternehmen in dem Gewirr von steuerlichen Vorschriften zu begleiten und den Schaden, sprich die Steuerlast, zu minimieren, ist unser legitimes Ziel. Dies optimal auf die unternehmerischen Ziele
abzustimmen, unser Anspruch.
|
|
|