Fachanwalt
Fachanwalt

Steuerrecht - Internationales Steuerrecht

Von der gesamten weltweit veröffentlichten steuerlichen Fachliteratur, sind ca. 60 % auf Deutsch erschienen. Wer jemals dem deutschen Fiskus eine Einkommensteuererklärung eingereicht hat, versteht, warum dies so ist.
Einem in der Bundesfinanzverwaltung kursierenden Gerücht zufolge, kann man es mit umfassender Kenntnis des § 15 a Abs. 1 2. Halbsatz des Einkommensteuergesetzes, bis zum Ministerialrat bringen.

Mit einem Wort: Das deutsche Steuerrecht ist unüberschaubar und extrem komplex und kompliziert. Es ist eine gesetzgeberische Dauerbaustelle bei der jede Regierung meint, ihre Vorstellungen von steuerlicher Gerechtigkeit verwirklichen zu müssen.

Auf eines konnte man sich bislang bei allen "Steuerreformen" verlassen: Hinterher war das Steuerrecht noch komplizierter und der Fiskus hatte noch mehr Geld in der Tasche. Die Steuererklärung "auf dem Bierdeckel" wird wohl ewig ein Wunschtraum bleiben.

Die Unternehmen in dem Gewirr von steuerlichen Vorschriften zu begleiten und den Schaden, sprich die Steuerlast, zu minimieren, ist unser legitimes Ziel. Dies optimal auf die unternehmerischen Ziele abzustimmen, unser Anspruch.

Kontakt

Rechtsanwalt Michael Hoepfner
Seestraße 44
14467 Potsdam

 

Tel:     +49 30 893 80 8-0
Fax:    +49 30 893 80 8-20
E-Mail: info@ra-hoepfner.de

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwalt Michael Hoepfner | Impressum | Datenschutz

Anrufen

E-Mail

Anfahrt